Patentschutz im Ausland nach einer deutschen Patentanmeldung
Patente gelten nur in dem Land, für das sie erteilt werden (Territorialitätsprinzip). Vom DPMA erteilte Patente gelten für die Bundesrepublik Deutschland. Wenn Sie Ihre Erfindung auch in anderen Ländern schützen lassen wollen, stehen Ihnen dazu verschiedene Möglichkeiten offen. Wenn Sie Ihre Erfindung zusätzlich zur deutschen Anmeldung nur in wenigen Staaten schützen lassen wollen, können Einzelanmeldungen […]