Nichtigkeitsklage gegen ein eingetragenes Patent in Deutschland
Sind mehr als neun Monate nach der Veröffentlichung des Patents vergangen, welches angefochten werden soll und ist kein Einspruchsverfahren anhängig, lässt sich nach § 81 Abs. 2 PatG Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht erheben. Dafür fällt eine Klagegebühr an; weitere Kosten können entstehen. Gegenstand der Klage kann jedes Patent sein, das auf deutschem Hoheitsgebiet für nichtig erklärt […]