Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27. Januar 2026 im Streit zwischen VoiceAge und HMD entschieden (KZR 10/25). Er bestätigte den Unterlassungsanspruch des Patentinhabers und wertete HMD als unwilligen Lizenznehmer. Eine erneute Vorlage an den Europäischen Gerichtshof lehnte der BGH ab.
Worum es geht
Standardessentielle Patente (SEP) schützen Technik, die für einen Standard wie 4G, 5G oder einen Audio-Codec zwingend genutzt werden muss. Ihre Inhaber haben sich verpflichtet, Lizenzen zu fairen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen (FRAND) zu vergeben. Wer die Technik nutzt, ohne eine Lizenz zu nehmen, kann sich gegen eine Unterlassungsklage nur verteidigen, wenn er ernsthaft und zügig an einer Lizenz mitwirkt.
Die Kernaussagen
- Ein Gegenangebot erst acht Monate nach dem Angebot des Patentinhabers ist zu spät.
- Wer zwischen Lizenzmodellen hin- und herwechselt, zeigt keine ernsthafte Lizenzbereitschaft.
- Eine Sicherheitsleistung muss das obere Ende der FRAND-Spanne abdecken.

Praxisbeispiel: Der Maschinenbauer mit Mobilfunkmodul
SEP sind längst kein reines Smartphone-Thema. Ein Hersteller von Landmaschinen baut in seine Traktoren Mobilfunkmodule für die Fernwartung ein. Eines Tages erhält er ein Schreiben eines Patentpools mit dem Hinweis auf Mobilfunk-SEP und einem Lizenzangebot. Wer jetzt monatelang nicht reagiert oder nur pauschal ablehnt, riskiert nach der BGH-Linie ein Verkaufsverbot in Deutschland. Richtig ist: Angebot prüfen lassen, fristgerecht Stellung nehmen, ein begründetes Gegenangebot machen und gegebenenfalls Sicherheit leisten. Parallel lohnt der Blick in die Lieferkette: Hat der Modullieferant bereits eine Lizenz, oder gibt es Freistellungsansprüche?
Unsere Empfehlung
- Schreiben von SEP-Inhabern oder Pools nie liegen lassen – Fristen dokumentieren.
- Verhandlungen konsistent führen und jeden Schritt schriftlich festhalten.
- Lieferverträge auf Lizenz- und Freistellungsregelungen prüfen.
Mehr dazu: Abmahnprüfung ab 89 € · Freedom-to-operate-Recherche
Lizenzforderung oder Abmahnung erhalten?
Telefon 0511 35 73 56-0 · Kontakt
Stand: November 2026. Dieser Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
