Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Einspruch

Einspruch
Einspruch gegen eine Patenterteilung

ab 1600 EUR* bestellen

Folgende Leistungen bieten Ihnen die Patent-Eroberer:

  • Bewerten der Erfolgsaussichten eines patentrechtlichen Einspruchsverfahrens
  • Formulieren der Einspruchsbegründung
  • Einreichen des Einspruchsantrages beim zuständigen Amt

Die Erfolgsaussichten für einen Einspruch sind individuell unterschiedlich. Sie sollten sich anwaltlich beraten lassen. Die Patenteroberer können die patentrechtliche Situation und Ihre Chancen abschätzen.

Das Einspruchsverfahren endet mit dem (Teil-)Widerruf des Patents oder dessen (Teil-)Aufrechterhaltung. In beiden Fällen kann die beschwerte Partei Beschwerde zum Bundespatentgericht einlegen.

Sofern ein Einspruch wegen Versäumnis der Einspruchsfrist unmöglich ist, kommt nur noch eine sog. Patent-Nichtigkeitsklage in Betracht.

Einspruch gegen ein erteiltes Patent

Innerhalb einer Frist von neun Monaten nach dem Hinweis der Patenterteilung im Patentblatt können Sie gegen das erteilte Patent Einspruch einlegen.

Wie sind die Chancen für einen Einspruch?

Für den Erfolg eines Einspruchs ist folgendes entscheidend:

  • Wahrung der neunmonatigen Einspruchsfrist
  • Zahlung der Einspruchsgebühr (Amtsgebühren nicht in den Kosten enthalten)
  • schriftliche Einspruchsbegründung
  • Einspruchsgründe (fehlende Patentfähigkeit, unzureichende Offenbarung, widerrechtliche Entnahme oder unzulässige Erweiterung).

Verfahrenstechnisch entscheidet über den Einspruch die Patentabteilung, also eine Kammer bestehend aus einem Vorsitzenden und zwei Beisitzenden. Diese Entscheidung der Einspruchsabteilung kann mit einer Beschwerde zum Bundespatentgericht zur Überprüfung gebracht werden, sowie u. U. mit einer Rechtsbeschwerde anschließend zum Bundesgerichtshof.

Nichtigkeitsverfahren gegen ein erteiltes Patent ausserhalb der Einspruchsfrist

Nach Ablauf der neunmonatigen Frist kann mittels Nichtigkeitsklage gegen ein Patent vorgegangen werden.

Im Unterschied zum Einspruchsverfahren ist die Nichtigkeitsklage kostenintensiver. Gegen das Urteil des Bundespatentgerichts kann die beschwerte Seite Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof erheben.

Sollten Sie dazu weitere Informationen zum Nichtigkeitsverfahren benötigen, setzten Sie sich mit info@patenteroberer.de in Verbindung.

Nach oben scrollen