Seit dem 1. Juni 2023 arbeitet das Einheitliche Patentgericht (UPC). Gut drei Jahre später ist klar: Das Gericht ist für Patentstreitigkeiten in Europa ein zentraler Ort geworden.
Zahlen und Trends
- Bis Ende Januar 2026 wurden nach Auswertungen von Fachkanzleien über 640 erstinstanzliche Verfahren eingeleitet, darunter mehr als 480 Verletzungsklagen.
- Rund drei Viertel der Verletzungsklagen liefen vor deutschen Lokalkammern; München, Düsseldorf, Mannheim und Hamburg sind besonders gefragt.
- Bis zur mündlichen Verhandlung vergehen im Schnitt etwa 15 Monate – deutlich schneller als in vielen nationalen Systemen.
- Verhandelt wird inzwischen überwiegend auf Englisch.

Wichtige Entscheidungen 2026
Einheitswirkung nur bei vollständiger Benennung (Berufungsgericht, 9. Februar 2026): Ein Patent aus einer Stammanmeldung, die vor dem Beitritt Maltas zum EPÜ eingereicht worden war, konnte Malta nicht benennen. Das Gericht bestätigte, dass dann keine einheitliche Wirkung eingetragen werden kann. Ausnahmen aus Billigkeitsgründen lehnte es ab. Wer Teilanmeldungen aus alten Stammanmeldungen betreibt, sollte das vorab prüfen.
Eigener Prüfungsmaßstab für erfinderische Tätigkeit: Das Berufungsgericht hat 2026 in mehreren Entscheidungen erläutert, wie es die erfinderische Tätigkeit prüft. Ausgangspunkt ist das objektive technische Problem; entscheidend ist, ob der Fachmann die Lösung tatsächlich gefunden hätte. Bei Erfindungen mit technischen und nichttechnischen Merkmalen orientiert sich das Gericht am sogenannten COMVIK-Ansatz des EPA – wichtig für Software- und KI-Erfindungen.
Erste Vorlage an den EuGH: Das Berufungsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof Fragen zur Reichweite seiner Zuständigkeit gegenüber Beklagten aus Drittstaaten vorgelegt. Eine Antwort wird erst in einigen Jahren erwartet.
Praxisbeispiel: Klagen am UPC oder national?
Ein Medizintechnikunternehmen stellt fest, dass ein Wettbewerber ein patentiertes Dosiersystem in sechs EU-Staaten verkauft. Mit einer Klage vor einer Lokalkammer des UPC kann es Unterlassung für alle betroffenen UPC-Staaten auf einmal erreichen. Der Preis: Der Beklagte kann mit einer Nichtigkeitswiderklage das Patent für alle diese Staaten gleichzeitig angreifen. Ob der Weg über das UPC oder über nationale Gerichte sinnvoller ist, hängt von der Stärke des Patents, den Märkten und dem Gegner ab.
Mehr dazu: Patentverletzung und Abmahnprüfung · Nichtigkeitsklage
Patentstreit in Europa?
Telefon 0511 35 73 56-0 · Kontakt – wir prüfen Ihre Optionen kurzfristig.
Stand: November 2026. Fallzahlen nach Auswertungen von Fachkanzleien auf Grundlage der UPC-Daten. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
