Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Europäische Komfort Patentanmeldung (EU)

Anmeldung
Europäische Patentanmeldung

ab 2990 EUR* bestellen

Die Patenteroberer bieten Ihnen eine professionelle Durchführung einer Europäischen Patentanmeldung an. Zu einem Festpreis erhalten Sie alle notwendigen Dienstleitungen aus einer Hand.

Welche Dienstleistungen erhalten Sie?

Sie stellen uns Ihre Idee/Erfindung vor. Wir prüfen die grundsätzliche Patentierbarkeit und erarbeiten positivenfalls sodann die Anmeldeunterlagen. Dies umfasst alle notwendigen Unterlagen für den Erhalt des Anmeldetages Ihrer Patentanmeldung vor dem europäischen Patentamt.

Sie erhalten bzw. wir erstellen für Sie:

  • die Patentbeschreibung,
  • die Patentansprüche,
  • die Zusammenfassung und
  • die Erfinderbenennung.

Sollte Ihre Erfindung nicht patentierbar sein, fallen die oben genannten Gebühren lediglich anteilig an, wobei der konkrete Anteil vom Umfang der Tätigkeit im Einzelfall abhängig ist. Ferner haben Sie die Möglichkeit eine gesonderte Stand-der-Technik-Recherche zu beauftragen, wobei der Umfang der Recherche mit Ihnen im Einzelnen abgestimmen wird.

Sofern Figuren (Zeichnungen) empfehlenswert sind, erläutern wir Ihnen gerne, welche Figuren verwendet werden können.

Die Patenteroberer melden Ihre Erfindung beim Europäischen Patentamt in Ihrem Namen an und erledigen für Sie die nötige Korrespondenz. Sie sind der etwaige Rechte-Inhaber. In diesem Angebot sind alle weiteren Schritte vor dem Patentamt enthalten (gilt nicht bei negativem Recherchebericht, Prüfungsbescheid, Mängelbescheid oder Zurückweisungsbeschluss; gilt nicht für die Ausarbeitung von Stellungnahmen zum Prüfungsbescheid und Übersetzungen sowie Zahlung amtlicher Gebühren).

Nach der Anmeldung bei dem Europäischen Patentamt (EPA) erledigen wir den erforderlichen Schriftwechsel mit dem Europäischen Patentamt (EPA) (gilt nicht bei negativem Recherchebericht, Prüfungsbescheid, Mängelbescheid oder Zurückweisungsbeschluss).

Nach der Erteilung Ihres Europäischen Patents muss dieses in den einzelnen Vertragsstaaten validiert werden. Die Validierung ist in diesem Paket nicht enthalten.

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