Patentanwälte & Fachanwälte · 10 Standorte in Deutschland · Beratung auch per Video

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Patent anmelden – mit festen Pakethonoraren und echten Spezialisten

Für Erfinder, Start-ups, Unternehmen und Hochschulen: Wir prüfen Ihre Erfindung, erstellen die Anmeldung und vertreten Sie vor DPMA, EPA und WIPO – und wenn es darauf ankommt, auch vor Gericht.

  • Pakete ab 89 €*
  • Deutschland, Europa, PCT
  • Beratung vor Ort oder per Video
10 Standortein Deutschland
D · EU · PCTAnmeldung aus einer Hand
DPMA · EPA · UPCÄmter und Gerichte
Feste Honoraretransparent vorab
Ihr Einstieg

Was können wir für Sie tun?

Ob erste Erfindung oder gewachsenes Patentportfolio – wählen Sie Ihre Situation und kommen Sie direkt zur passenden Leistung.

* Honorar netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und amtlicher Gebühren; es gelten unsere AGB.

Patentanmeldung

Wählen Sie Ihr Anmeldepaket

Feste Honorare für die Anmeldung – damit Sie wissen, woran Sie sind. Amtliche Gebühren werden gesondert und transparent ausgewiesen.

Weitere Leistungen

Recherche, Vertretung und Verteidigung

* Honorar netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und amtlicher Gebühren. Den genauen Leistungsumfang finden Sie auf der jeweiligen Paketseite; maßgeblich sind unsere AGB. Unser Angebot richtet sich an Unternehmer, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Ablauf

Von der Idee zum erteilten Patent

Die wichtigsten Etappen – und warum der Anmeldetag so entscheidend ist.

Tag 0AnmeldungErst anmelden, dann zeigen. Der Anmeldetag sichert Ihre Priorität.
bis 12 MonatePrioritätsjahrNachanmeldung in Europa, über den PCT oder im Ausland mit dem alten Anmeldetag.
18 MonateOffenlegungDie Anmeldung wird veröffentlicht – ab jetzt sehen auch Wettbewerber Ihre Erfindung.
30 / 31 MonateNationale PhasenBei PCT-Anmeldungen fällt jetzt die endgültige Länderwahl.
nach PrüfungErteilungPatentschutz bis zu 20 Jahre ab Anmeldung, sofern die Jahresgebühren gezahlt werden.
Technikfelder

Erfindungen aus allen Bereichen der Technik

In unserem Team arbeiten Patentanwälte und Fachanwälte zusammen – teils mit naturwissenschaftlich-technischem Studium, etwa in Physik, Elektrotechnik oder Biologie. Vier Beispiele aus der Praxis:

Prototyp mit Platine auf einer Werkbank

Maschinenbau & Elektrotechnik

Beispiel: Ein Mittelständler entwickelt einen Greifer, der sich per Sensor an unterschiedliche Bauteile anpasst. Wir sichern das Grundprinzip als deutsches Patent, die Serienausführung als Gebrauchsmuster und planen die PCT-Anmeldung vor dem Export nach Asien.

Laborarbeitsplatz

Chemie, Pharma & Biotech

Beispiel: Ein Biotech-Start-up will vor der Finanzierungsrunde seine Proteinsequenz schützen. Wir stimmen Anmeldung, Veröffentlichung wissenschaftlicher Ergebnisse und den Zeitpunkt des Prüfungsantrags aufeinander ab – inklusive belastbarer Daten zur Wirkung.

Batteriezellen in der Fertigung

Energie, Batterie & Mobilität

Beispiel: Ein Zulieferer plant ein neues Kühlkonzept für Batteriemodule. Vor dem Serienstart prüfen wir per Freedom-to-operate-Recherche, ob Patente asiatischer Wettbewerber im Weg stehen – und finden eine Umgehungslösung.

Halbleiter-Wafer

Software, KI & Halbleiter

Beispiel: Ein Softwarehaus hat ein KI-Verfahren zur Qualitätsprüfung in der Fertigung entwickelt. Weil es eine technische Wirkung an der Anlage erzielt, formulieren wir es als computerimplementierte Erfindung – mit Blick auf die Maßstäbe von EPA und Einheitlichem Patentgericht.

Alle Technikfelder →

Entscheidungshilfe

Patent, Gebrauchsmuster oder Geheimhaltung?

Ihre SituationUnsere typische Empfehlung
Grundlegende Erfindung, langer ProduktlebenszyklusPatent – national starten, innerhalb von 12 Monaten über EP oder PCT erweitern
Schnelle Markteinführung, Nachahmer erwartetGebrauchsmuster, gegebenenfalls parallel zur Patentanmeldung oder abgezweigt
Verfahren, das am Produkt nicht erkennbar istGeschäftsgeheimnis prüfen – ein Patent würde das Verfahren offenlegen
Erfindung schon auf einer Messe gezeigtSofort prüfen lassen: Gebrauchsmuster-Schonfrist, Auslandsrecht, verbleibende Optionen
Wettbewerber hat ein störendes PatentEinspruch innerhalb von 9 Monaten nach Erteilung, später Nichtigkeitsklage
Ihr Team

Unsere Anwältinnen und Anwälte

Standorte

Bundesweit für Sie da

Persönliche Beratung an zehn Standorten – oder per Videokonferenz, wo immer Sie sind.

Aktuelles Patentrecht 2026

Was sich 2026 im Patentrecht getan hat

Alle Beiträge →

Häufige Fragen

Fragen rund um die Patentanmeldung

Was brauchen Sie von mir, um anzufangen?

Eine kurze Beschreibung der Erfindung, gern mit Skizze oder Foto, und Hinweise auf bekannte Lösungen. Für die erste Einschätzung genügt das Technikgebiet – den Rest klären wir im Gespräch, vertraulich und unter anwaltlicher Schweigepflicht.

Was passiert, wenn meine Erfindung nicht patentfähig ist?

Dann sagen wir Ihnen das frühzeitig. Bei unseren Anmeldepaketen fällt das Honorar in diesem Fall nur anteilig an – abhängig vom bis dahin angefallenen Aufwand.

Welche amtlichen Gebühren kommen hinzu?

Beim DPMA unter anderem Anmelde- und Prüfungsgebühr, später Jahresgebühren; beim EPA zusätzlich Recherche-, Benennungs- und Erteilungsgebühren. Wir weisen alle Gebühren vorab getrennt aus. Übersicht amtlicher Gebühren

Muss ich zu einem Termin vor Ort kommen?

Nein. Sie können uns an zehn Standorten besuchen oder die gesamte Anmeldung per Telefon, E-Mail und Video abwickeln.

Vertreten Sie auch, wenn bereits ein Patent angemeldet ist?

Ja. Mit der Vertretungsübernahme führen wir laufende deutsche, europäische oder PCT-Verfahren weiter – inklusive Fristen- und Gebührenüberwachung.

Jetzt starten

Ihre Erfindung verdient einen guten Start

Buchen Sie einen Beratungstermin oder rufen Sie uns an. Wir melden uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.

horak Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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Zentrale: 0511 35 73 56-0
Georgstraße 48, 30159 Hannover

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