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Sortenschutz · bundesweit

Sortenschutzverletzung oder Abmahnung wegen einer Pflanzensorte?

Ob Nachbau ohne Lizenz, Vermehrung geschützter Sorten oder Verkauf unter falscher Sortenbezeichnung: Im Sortenschutz drohen Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz. Wir prüfen Abmahnungen schnell und setzen deutsche und EU-Sortenschutzrechte für Züchter durch.

ab 89 €*Abmahnprüfung
  • Eilfälle bei laufender Frist noch am selben Tag
  • Deutsch und EU: Bundessortenamt und Gemeinschaftliches Sortenamt (CPVO)
  • Nachbau, Lizenzen, Sortenbezeichnung – alle typischen Streitfragen
  • Vertretung außergerichtlich und vor Gericht

Frist läuft? 0511 357 356 0

Abmahnung prüfen lassen

Bitte nennen Sie die Frist – die Abmahnung senden Sie danach per E-Mail.

    Ihr Anliegen: Sortenschutzverletzung / Abmahnung

    Ihre Angaben verwenden wir nur zur Bearbeitung Ihrer Anfrage. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Hinweise zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Sie wurden abgemahnt

    Was wir prüfen

    • Besteht der Sortenschutz und ist er noch in Kraft?
    • Liegt wirklich die geschützte Sorte vor (Vermehrungsmaterial, Erntegut)?
    • Greift ein Landwirteprivileg oder eine Lizenz?
    • Sind Nachbaugebühren, Unterlassungserklärung und Kosten berechtigt?
    Ihre Sorte wird verletzt

    Wie wir vorgehen

    • Sicherung von Proben und Belegen
    • Abmahnung mit Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch
    • Einstweilige Verfügung gegen Vertrieb und Vermehrung
    • Klage und Durchsetzung von Lizenz- und Nachbauansprüchen

    Typischer Fall

    Ein Gartenbaubetrieb erhält eine Abmahnung wegen des Verkaufs einer geschützten Zierpflanzensorte. Die Prüfung ergibt, dass das Vermehrungsmaterial von einem lizenzierten Vermehrer stammt. Mit den Lieferbelegen lässt sich die Erschöpfung nachweisen – die Abmahnung wird nicht weiterverfolgt.

    Häufige Fragen

    Kurz beantwortet

    Was passiert, wenn ich die Frist verstreichen lasse?

    Dann droht eine einstweilige Verfügung oder Klage mit deutlich höheren Kosten. Melden Sie sich sofort; oft lässt sich eine Fristverlängerung erreichen.

    Was kostet die Prüfung?

    Die Abmahnprüfung beginnt bei 89 €*. Für die weitere Vertretung erhalten Sie vorab ein Angebot. Ist die Abmahnung unberechtigt, können Sie unter Umständen Ihre Kosten erstattet verlangen.

    Kann ich weiterverkaufen?

    Das hängt vom Ergebnis der Prüfung ab. Oft genügt eine Anpassung des Produkts oder eine eng gefasste Unterlassungserklärung.

    * Honorar netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und ggf. amtlicher oder gerichtlicher Gebühren. Es gelten unsere AGB.

    Frist läuft? Jetzt handeln.

    Schnelle Prüfung – vertraulich.

    Impressum·Datenschutz·AGB

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