Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Löschung

Löschung
Löschung/Nichtigkeitsklage

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Da die Chancen bei einem Nichtigkeitsverfahren individuell unterschiedlich sind, sollten Sie sich anwaltliche beraten lassen. Die Patenteroberer können die patentrechtliche Situation und Ihre Erfolgsaussichten abschätzen.

Folgende Leistungen bieten Ihnen die Patent-Eroberer:

  • Bewerten der Erfolgsaussichten eines Nichtigkeitsverfahren
  • Formulieren der Nichtigkeitsklage
  • Einreichen des Nichtigkeitsklage beim Bundespatentgericht.

Nichtigkeitsklage gegen ein erteiltes Patent

Sie möchten ein Verfahren oder Gegenstand verwenden, doch es gibt bereits ein eingetragenes Patent, das Ihnen im Wege steht.

Ein Patent kann aus dem Register des Deutschen Patent- und Markenamtes entfernt werden. Dazu ist eine Klage auf Nichtigkeit erforderlich. Diese kann grundsätzlich von jedermann eingereicht werden.

Wie auch beim Einspruch sind mögliche Nichtigkeitsgründe beispielsweise die mangelnde Patentfähigkeit, unzureichende Offenbarung oder die unzulässige Erweiterung.

Ob ein Patent für nichtig erklärt werden kann, muss individuell von einem Patentanwalt oder einem Rechtsanwalt mit nachhaltigem technischen Verständnis geprüft werden. Diese Prüfung übernehmen wir ebenso, wie die Verfahrensdurchführung.

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