Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Patent-Cooperation-Treaty all-in-one Patentanmeldung (PCT)

Anmeldung
Internationale Patentanmeldung (PCT)

ab 2990 EUR* bestellen

Mit der internationalen Patentanmeldung können Sie eine internationale Recherche und somit Beurteilung Ihrer Erfindung in Auftrag geben. Auf der Basis des Patent-Cooperation-Treaty (PCT) können die Patenteroberer Ihre Erfindung im Anschluss als Patentanmeldung in zahlreichen Staaten anmelden.

Welche Leistungen erbringen wir?

Sie stellen uns Ihre Idee/Erfindung vor. Wir prüfen die grundsätzliche Patentierbarkeit und erarbeiten positivenfalls sodann die Patentanmeldeunterlagen. Sollte Ihre Erfindung nicht patentierbar sein, fallen obige Gebühren lediglich anteilig an. Der konkrete Anteil hängt vom Umfang der Tätigkeit im Einzelfall ab. Gesondert können Sie eine Stand-der-Technik-Recherche beauftragen. Den Umfang der Stand-derTechnik-Recherche stimmen wir mit Ihnen jeweils im Einzelnen ab.

Wir erstellen folgende Unterlagen für Sie:

  • die Patentbeschreibung,
  • die Patentansprüche,
  • die Zusammenfassung und
  • die Erfinderbenennung.

Sofern Figuren (Zeichnungen) empfehlenswert sind, erläutern wir Ihnen genau, wie diese beschaffen sein müssten.

Die Patenteroberer melden Ihre Erfindung anschließend als PCT-Anmeldung in Ihrem Namen an und erledigen für Sie alle nötigen Korrespondenzen (gilt nicht für Stellungnahmen/Vorgehen in Folge eines negativen Recherchenberichts). Sie sind der etwaige Rechte-Inhaber.

In diesem Angebot sind alle Schritte bis zum ersten Erhalt des Recherchenberichts umfasst. Dies umfasst die gesamte Kommunikation mit der WIPO.

  • PCT-Patentanmeldung bei dem deutschen Patentamt (DPMA) oder dem Europäischen Patentamt (EPA).
  • Schriftwechsel mit der WIPO (gilt nicht für das Prüfungsverfahren).
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