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DPMA: KI-Werkzeuge in der Recherche – was das für den Zeitpunkt Ihres Prüfungsantrags bedeutet

Laborarbeitsplatz mit Pipetten und Probenröhrchen

Mit der Mitteilung Nr. 1/26 vom 2. März 2026 hat das Deutsche Patent- und Markenamt seine Prüfungsrichtlinien für Patente und Gebrauchsmuster überarbeitet. Prüferinnen und Prüfer dürfen bei der Recherche ausdrücklich externe elektronische Quellen nutzen – einschließlich KI-Anwendungen.

Das Restrisiko, auf das das DPMA selbst hinweist

Bei der Nutzung externer Werkzeuge können Suchbegriffe, Sequenzen oder chemische Strukturen aus noch unveröffentlichten Anmeldungen an Dritte gelangen. Das DPMA räumt dieses Restrisiko ein. Anmelder, die es vermeiden wollen, sollen erwägen, den Recherche- oder Prüfungsantrag erst nach der Offenlegung der Anmeldung zu stellen – in der Regel 18 Monate nach dem Anmelde- oder Prioritätstag.

Laborarbeitsplatz mit Pipetten und Probenröhrchen

Zwei Praxisbeispiele

Biotech-Start-up: Ein junges Unternehmen meldet eine neue Proteinsequenz an und will parallel mit Investoren sprechen. Ein früher Prüfungsbescheid wäre für die Finanzierungsrunde hilfreich. Gleichzeitig ist die Sequenz das wichtigste Betriebsgeheimnis. Hier muss abgewogen werden: früher Prüfungsantrag mit Restrisiko – oder Recherche durch eine eigene, vertraulich beauftragte Stand-der-Technik-Recherche und Prüfungsantrag erst nach Offenlegung.

Maschinenbauer: Bei einem mechanischen Bauteil, das ohnehin in wenigen Monaten auf den Markt kommt, spielt das Risiko kaum eine Rolle. Dort überwiegt oft der Vorteil einer frühen amtlichen Einschätzung.

Unsere Empfehlung

  • Den Zeitpunkt des Recherche- und Prüfungsantrags bewusst festlegen, statt ihn routinemäßig mit der Anmeldung zu stellen. Der Prüfungsantrag kann bis zu sieben Jahre nach der Anmeldung gestellt werden.
  • Besonders in Chemie, Biotechnologie und Software das Geheimhaltungsinteresse vorab bewerten.
  • Eine vertrauliche Vorab-Recherche nutzen, um die Erfolgsaussichten früh einzuschätzen.

Unsere Pakete: Stand-der-Technik-Recherche ab 350 € · Komfort-Patentanmeldung (D) ab 1.990 € (jeweils zzgl. MwSt. und amtlicher Gebühren)

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Stand: November 2026. Quelle: DPMA, Mitteilung Nr. 1/26. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

DPMA: KI-Werkzeuge in der Recherche – was das für den Zeitpunkt Ihres Prüfungsantrags bedeutet

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