Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Stand-der-Technik-Recherche

Recherche
Stand-der-Technik-Recherche

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Möchten Sie ein Patent anmelden, so können Sie durch die Stand-der-Technik-Recherche prüfen lassen, ob Ihre Idee bereits anderweitig geschützt wurde.

Grundsätzlich ist eine nationale, europaweite und internationale Recherche nach bestehenden Rechten sinnvoll.

Eine Erfindung gilt als neu, wenn sie nicht zum Stand der Technik gehört. Der Stand der Technik umfasst alle Kenntnisse, die in der Regel bis zum Anmeldetag durch schriftliche/mündliche Beschreibung, Benutzung oder sonst wie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden sind. Erfindungen dürfen daher – insbesondere bei Patentanmeldungen auch nicht vom Erfinder – nicht vor der Anmeldung der Öffentlichkeit vorgestellt werden, beispielsweise durch Ausstellung auf Messen.

Die Erfindung muss sich ferner vom Stand der Technik soweit abheben, dass diese auf einem erfinderischen Schritt basiert bzw eine Erfindungshöhe aufweist. Eine erforderliche Erfindungshöhe wird angenommen, wenn die Erfindung ausgehend vom Stand der Technik für den Fachmann nicht naheliegend ist.

Bitte beachten Sie, dass vorzugsweise im Falle einer Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung weltweit recherchiert werden sollte. Der zugehörige finanzielle Aufwand (allein für Übersetzungen) lässt dies jedoch kaum zu. Auch ist eine lückenlose Recherche praktisch unmöglich. Allein aus zeitlicher Sicht werden Patentanmeldungen erst nach 18 Monaten veröffentlicht.

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