Der Verwaltungsrat des Europäischen Patentamts hat im Dezember 2025 eine Gebührenanpassung beschlossen, die seit dem 1. April 2026 gilt. Die meisten Verfahrensgebühren sind um etwa fünf Prozent gestiegen. Hintergrund ist eine neue, regelmäßige Überprüfung der Gebühren im Zweijahresrhythmus, die sich an der Inflation orientiert.
Ausgewählte Gebühren vorher und nachher
| Gebühr | bis 31.03.2026 | ab 01.04.2026 |
|---|---|---|
| Recherchegebühr (europäische Recherche) | 1.520 € | 1.595 € |
| Prüfungsgebühr | 1.915 € | 2.010 € |
| Benennungsgebühr | 685 € | 720 € |
| Erteilungsgebühr | 1.080 € | 1.135 € |
| Anspruchsgebühr 16. bis 50. Anspruch (je Anspruch) | 275 € | 290 € |
Auch die Jahresgebühren für anhängige europäische Anmeldungen sind um rund fünf Prozent gestiegen. Unverändert geblieben sind unter anderem Anmelde-, Einspruchs- und Beschwerdegebühr. Maßgeblich ist die amtliche Gebührenordnung des EPA.
Praxisbeispiel: Was kostet eine europäische Anmeldung jetzt mehr?
Ein Maschinenbauer reicht eine europäische Anmeldung mit 18 Ansprüchen ein. Allein Recherche-, Prüfungs-, Benennungs- und Erteilungsgebühr sowie drei Anspruchsgebühren kosten ihn nach den neuen Sätzen rund 6.330 Euro statt bisher rund 6.025 Euro – ein Plus von gut 300 Euro, bevor Anmeldegebühr, Jahresgebühren und Anwaltshonorar hinzukommen. Bei einem Portfolio von 20 Anmeldungen pro Jahr summiert sich das auf rund 6.000 Euro.

So halten Sie die Kosten im Griff
- Anspruchssatz straffen: Jeder Anspruch ab dem 16. kostet Geld – ein klar gegliederter Anspruchssatz spart Gebühren und erleichtert die Prüfung.
- Gebühren im Budget fortschreiben: Da das EPA künftig alle zwei Jahre anpasst, sollten Portfolio-Budgets mit einem jährlichen Aufschlag kalkuliert werden.
- Länderauswahl überdenken: Nach der Erteilung entscheidet die Wahl zwischen Einheitspatent und nationalen Teilen über die laufenden Kosten.
- Fristen überwachen: Versäumte Zahlungen führen zu Zuschlägen oder im schlimmsten Fall zum Rechtsverlust.
Mehr dazu: Amtliche Gebühren · Patentüberwachung
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Stand: November 2026. Quelle: Beschluss des Verwaltungsrats des EPA vom Dezember 2025. Verbindlich ist die jeweils aktuelle Gebührenordnung des EPA. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
