Als Patentfamilie bezeichnet man eine Gruppe von bestimmten Patentanmeldungen. Diese Patentfamilien verbinden dieselben oder ähnlichen technischen Inhalte. Verbindendes Element sind dabei die Prioritätsansprüche.
Patente aus einer Familie beanspruchen einen gemeinsamen Zeitrang oder haben diesen durch das Gesetz oder anderer Regularien.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Das Europäische Patentamt (EPA) erzeugt Patentfamilien automatisch anhand der Prioritätsansprüche der Anmeldungen.
Inhalteskontrolle
Sobald die Patentfamilien in den Datenbanken des EPA gespeichert sind, kontrollieren Prüfer und Redakteure die technischen Inhalte auf Genauigkeit.
Wir kennen uns mit allen Schutzformen geistigen Eigentums aus.
Arten der Patentfamilien
Das EPA unterteilt die Patentfamilien in zwei Arten:
Einfache DOCDB Patentfamilien
Eine Gruppe von Patentdokumenten, die eine einzige Erfindung betreffen, bezeichnet man als einfache Patentfamilie. Alle Mitglieder einer einfachen Patentfamilie besitzen exakt dieselben Prioritätsansprüche. Der technische Inhalt der Anmeldungen gilt als identisch. Eine einfache DOCDB Patentfamilien ist somit eine Gruppe von Patentanmeldungen, die denselben technischen Inhalt betreffen.
Erweiterte INPADOC Patentfamilien
Die Mitglieder einer erweiterten Patentfamilie weisen mindestens eine gemeinsame Priorität mit mindestens einem anderen Familienmitglied auf. Dabei ist es egal, ob diese Verknüpfung direkt oder indirekt herrscht. Erweiterte INPADOC Patentfamilien sind somit eine Gruppe von Patentanmeldungen, die ähnlichen technischen Inhalt betreffen.
Uneinheitliche Familiennamen
Verschiedene Datenbanken benutzen unterschiedliche Definitionen für Patentfamilien. Die Familienmitglieder können sich daher in Bezug auf eine bestimmte Erfindung von Datenbank zu Datenbank unterscheiden.