Die Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens können je nach Rechtsordnung und Gerichtsbarkeit variieren. Im Allgemeinen müssen jedoch folgende Elemente nachgewiesen werden:
Kartellverstoß
Es muss nachgewiesen werden, dass ein Kartell existiert hat und dass die beteiligten Unternehmen gegen kartellrechtliche Bestimmungen verstoßen haben.
Kausalität
Es muss nachgewiesen werden, dass der Kartellverstoß einen Schaden verursacht hat. Es muss gezeigt werden, dass der Schaden auf das kartellrechtswidrige Verhalten zurückzuführen ist und ohne dieses Verhalten nicht entstanden wäre.
Quantifizierung des Schadens
Der Schaden muss quantifizierbar sein. Es müssen konkrete Zahlen oder Berechnungsmethoden vorgelegt werden, um den finanziellen Schaden zu beziffern.
Beweislast
Der Kläger trägt die Beweislast für den Nachweis des Kartellschadens. Er muss überzeugende Beweise vorlegen, um das Gericht von der Existenz und dem Umfang des Schadens zu überzeugen.
Es ist wichtig anzumerken, dass die genauen Anforderungen an den Nachweis eines Kartellschadens von Land zu Land unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, sich mit einem Rechtsanwalt oder Experten für Kartellrecht in dem jeweiligen Land zu beraten, um genaue Informationen zu erhalten.