Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

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Die Patentrecherche als Ausgangspunkt einer Patentanmeldung

Voraussetzung für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist stets die gründliche Recherche. Nur wer den Stand der Technik kennt und einen Überblick über bereits bestehende Schutzrechte besitzt, kann ermessen, ob eine Erfindung auch wirklich patentfähig ist.

Recherche zum Stand der Technik

Neuheit ist eine Grundvoraussetzung für die Patentfähigkeit einer Erfindung. Außerdem muss sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Auch im Hinblick auf diese Kriterien lohnt eine Recherche im Vorfeld Ihrer Anmeldung.

Eine Schutzrechtsrecherche kann Zeit, Energie und letztlich Geld sparen. Sie können dadurch vermeiden, Arbeit in Erfindungen oder Entwicklungen zu investieren, die bereits in der Patentliteratur zu finden sind. Regelmäßige Suchen in den Datenbanken bewahren Sie davor, fremde Schutzrechte zu verletzen.

IPC – Klassifikation für technische Schutzrechte

In der Internationalen Patentklassifikation (IPC) sind technische Sachverhalte klassifiziert. Die IPC dient der Ordnung der Patent- und Gebrauchsmusterschriften und ermöglicht Ihnen mit Hilfe von Klassifikationssymbolen die sprachunabhängige Recherche dieser Dokumente. Die IPC bildet das gesamte Gebiet der Technik ab und enthält über 70.000 Unterteilungen, denen die Dokumente zugeordnet werden

Die IPC wird seit 1975 für die Klassifikation von Patenten und Gebrauchsmustern verwendet. Über 100 Patentbehörden weltweit klassifizieren nach der IPC.

Die Patentrecherche als Ausgangspunkt einer Patentanmeldung

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