Vorzeitige Messeausstellungen, Veröffentlichung in der Presse oder auch Studienarbeiten – solche Publikationen, können eine Erfindung ruinieren. Der Erfinder wahrt damit die Geheimhaltung nämlich nicht. Um ein Patent anmelden zu können, dürfen Erfinder ihre Erfindung vor der Anmeldung aus diesem Grund unter keinen Umständen veröffentlichen.
Geheimhaltung gescheitert – die vorzeitige Veröffentlichung einer Erfindung kann möglicherweise sehr hohe finanziellen und ideellen Schäden zur Folge haben.
Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Dabei ist die Art und Weise der Veröffentlichung egal, sie darf dementsprechend weder schriftlich noch mündlich in die Öffentlichkeit gelangen. Selbst wenn Dritte ihre Innovation in die Öffentlichkeit tragen, ist es schließlich nicht mehr möglich die Erfindung als Patent anzumelden.
Geheimhaltung in der Entwicklungsphase
Eine Erfindung unterliegt in der Entwicklungsphase der Geheimhaltung. Eine Innovation sollte zuerst beim Patentamt angemeldet und anschließend veröffentlicht werden.
Vor der Patentanmeldung befindet sich eine Erfindung in der Entwicklungsphase oder Innovationsphase und muss geheim gehalten werden. In diesem Zeitraum ist es jedoch häufig erforderlich sich mit andern Personen über die Erfindung auszutauschen.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Geheimhaltungsvertrag aufsetzen
Obwohl es wichtig ist eine Erfindung geheim zu halten bevor sie die Anmeldung zum Patent erreicht hat, gibt es jedoch Situationen, in denen es erforderlich ist, dass Erfinder ihre Innovation der Öffentlichkeit zugänglich machen. Beispielsweise können die Erfinder darauf angewiesen sein ihre Innovation Geschäftspartnern oder Investoren vorzustellen.
Die Lösung dafür ist der Abschluss eines Geheimhaltungsvertrages. Erfindungen können einen hohen finanziellen und ideellen Wert haben. Mit der Veröffentlichung einer Erfindung riskieren sie diesen Wert.
Wir sind Rechtsanwälte und Patentanwälte und somit Experten auf dem Gebiet von Innovationen. Wir kennen uns aus mit dem Abschluss eines Vertrages zur Geheimhaltung.