Gegen die Patenterteilung kann jedermann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung der Erteilung des Patents im Patentblatt Einspruch einlegen. Ansonsten ist das Patent nach Ablauf der Einspruchsfrist rechtskräftig. Das Patent gilt dann rückwirkend ab dem Anmeldetag maximal 20 Jahre.
Mit dem Einspruch lassen sich Gründe anführen, die gegen eine rechtmäßige Erteilung des Patents sprechen. Im Einspruchsverfahren wird kostenpflichtig erneut geprüft, ob notwendige Voraussetzungen für die Erteilung bzw. Aufrechterhaltung des Patents fehlen. Dies geschieht in der Regel durch ein Gremium, das von Mitgliedern einer Patentabteilung des DPMA gebildet wird. Nach der Prüfung des Einspruchs kann das Patent aufrechterhalten, beschränkt aufrechterhalten oder widerrufen werden.
Prinzipiell ist gegen diesen Einspruchsbeschluss eine Beschwerde vor dem Bundespatentgericht möglich. Auch nach Ablauf der Einspruchsfrist kann ein rechtskräftig bestehendes Patent noch im Rahmen einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angegriffen werden.