Impfstoffe, Diagnostika, aber auch Erfindungen, die Tiere und Pflanzen betreffen – das sind Patente aus dem biotechnologischen Bereich. Diese Patente heißen Biopatente.
Durch die fortwährende Forschung und Entwicklung hat sich neben dem klassischen Patent inzwischen auch das Biopatent durchgesetzt. Dabei verwenden die Entwickler Material wie Enzyme oder Zellen um technische Ziele anzuvisieren. Zweck des Vorgehens ist beispielsweise die Herstellung von Arzneimitteln.
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Grenzen der Biopatente durch Ethik und Moral
Der Gesetzgeber muss sich in der Biotechnologie jedoch mit Ethik und Moral auseinandersetzen. Mit dem Gentechnikgesetz will der Gesetzgeber die Forschungsarbeit daher regulieren. Das Embryonenschutzgesetz und Stammzellgesetz begrenzen biotechnologische Erfindungen und verringern die Chancen Entwicklungen zu patentieren.
Die europäische Biopatentrichtlinie setzt rechtlichen Rahmenbedingungen für die Patentierung biotechnologischer Erfindungen.
Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard
Entwicklung des Patentschutzes
Der wissenschaftliche Fortschritt schreitet schnell voran, die Grenzen des Patentschutzes müssen daher flexibel bleiben, um den Fortschritt nicht zu bremsen. Ziel des Patentschutzes ist es nämlich Innovationen zu fördern.
Die fortwährende Entwicklung des wissenschaftlichen Fortschritts in der Molekularbiologie beispielsweise fordert das Patentwesen dauernd heraus. Der Gesetzgeber ist gezwungen die Grenzen des Patentschutzes neu zu definieren.
Die rechtliche Entwicklung ist beispielsweise bei menschlichen embryonalen Stammzellen und genetisch veränderter Pflanzen nicht abgeschlossen. Diese Bereiche regulieren die EU-Biotechnologie-Richtlinien, welche europaweit einheitlich sind und in die nationalen Gesetze hinein spielen.
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