Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Veröffentlichung

Erfindung beschreiben

Ein Erfinder sollte seine Erfindung von Anfang an gut dokumentieren. Zu den wichtigen Schritten im Prozess der Patentierung gehört nämlich die entstehende Schöpfung möglichst genau zu beschreiben. Sowohl die technischen Merkmale als auch Funktionen und Vorteile sollten in einer Beschreibung zusammengefasst werden. Darüber hinaus sind Zeichnungen und Skizzen vorteilhaft. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. […]

2. Anfängerfehler: Erfindung zu früh veröffentlicht

Erfinder, die ihre Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlichen, können diese nicht mehr zum Patent anmelden. Der Erfinder setzt seine erfinderische Tätigkeit aufs Spiel, wenn er seine Erfindung nicht geheim hält. Das heißt: in Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird. Veröffentlichen raubt Neuheit Bei der Veröffentlichung ist es […]

Geheimhaltung für Erfindungen

Vorzeitige Messeausstellungen, Veröffentlichung in der Presse oder auch Studienarbeiten  – solche Publikationen, können eine Erfindung ruinieren. Der Erfinder wahrt damit die Geheimhaltung nämlich nicht. Um ein Patent anmelden zu können, dürfen Erfinder ihre Erfindung vor der Anmeldung aus diesem Grund unter keinen Umständen veröffentlichen. Geheimhaltung gescheitert – die vorzeitige Veröffentlichung einer Erfindung kann möglicherweise sehr […]

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