Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Erfindung beschreiben

Ein Erfinder sollte seine Erfindung von Anfang an gut dokumentieren. Zu den wichtigen Schritten im Prozess der Patentierung gehört nämlich die entstehende Schöpfung möglichst genau zu beschreiben. Sowohl die technischen Merkmale als auch Funktionen und Vorteile sollten in einer Beschreibung zusammengefasst werden. Darüber hinaus sind Zeichnungen und Skizzen vorteilhaft.

Patentieren Erfindung

Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

Der Gesetzgeber möchte mit Patenten Sicherheit geben und das geistige Eigentum schützen.

Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard

Arbeitnehmererfindung

Ist der Erfinder in einem Arbeitsverhältnis, so greift für ihn das Arbeitnehmererfindergesetz und er ist verpflichtet seinem Arbeitgeber eine Erfindungsmeldung zu geben.

Eine Erfindung, die während der Arbeitszeit eines Arbeitnehmers in der Firma entsteht, gehört zunächst dem Arbeitgeber.

Nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz sind Arbeitnehmer Personen im privaten und öffentlichen Dienst, sowie Beamte und Soldaten.

Diensterfindungen sind gebundene Erfindungen. Sie entstehen während der Dauer des Arbeitsverhältnisses.

Erfindungsmeldung

Hat ein Arbeitnehmer eine Diensterfindung gemacht, so ist er gesetzlich verpflichtet, diese seinem Arbeitgeber unverzüglich gesondert in Textform zu melden und als Erfindungsmeldung zu kennzeichnen.

https://diensterfindungen.de/arbeitnehmererfinderrecht/arbeitnehmererfindung/

Die Erfindung darf vor einer Patentanmeldung nicht veröffentlicht werden.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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Wir helfen Ihnen bei der Patentierung.

  • 2. Anfängerfehler: Erfindung zu früh veröffentlicht

    2. Anfängerfehler: Erfindung zu früh veröffentlicht

    Erfinder, die ihre Erfindung vor der Patentanmeldung veröffentlichen, können diese nicht mehr zum Patent anmelden. Der Erfinder setzt seine erfinderische Tätigkeit aufs Spiel, wenn er seine Erfindung nicht geheim hält. Das heißt: in Deutschland muss eine Erfindung zuerst angemeldet werden, bevor sie in irgendeiner Weise veröffentlicht wird. Veröffentlichen raubt Neuheit Bei der Veröffentlichung ist es…


  • 3. Anfängerfehler: unklare Rechte an der Erfindung

    3. Anfängerfehler: unklare Rechte an der Erfindung

    Erfinder sollten ihre Rechte frühzeitig abklären, wenn sie mit anderen Personen zusammen an einer Erfindung arbeiten. Unklare Rechte bilden ein Streitpotenzial. Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, so greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) . Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Zusammenarbeit definieren und unklare Rechte ausräumen Wenn eine Erfindung von mehreren Erfindern stammt oder mehreren Personen…


  • 11. Anfängerfehler: keine Überwachung 

    11. Anfängerfehler: keine Überwachung 

    Ein gutes Patet zieht die Aufmerksamkeit von Wettbewerbern auf sich. Erfinder sollten nach der Anmeldung ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Markt und die Schutzrechte daher unbedingt überwachen. Ein angemeldetes Patent braucht nämlich Pflege. Treten Verletzungen der Schutzrechte auf, ist rasches Handeln erforderlich. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Risiko von Plagiaten Ist…


  • 4. Anfängerfehler: Erfindungsbewertung versäumt

    4. Anfängerfehler: Erfindungsbewertung versäumt

    Die Erfindungsbewertung ist erforderlich, um die Chance auf Patenterteilung sicher zu stellen. Von der Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg über die ausreichende Neuheit bis hin zur Patentierbarkeit gibt es viele Hürden auf dem Weg zum praktischen Patent. Mit einer Erfindungsbewertung können Erfinder diese Hürden besser meistern. Eine Erfindung sollte zunächst auf ihre Erfolgsaussichten auf Patenterteilung geprüft…


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