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EPA führt KI-gestützte Protokollvorbereitung bei Beschwerdekammern ein

Ab dem 1. November 2026 können mündliche Verhandlungen vor den Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts aufgezeichnet und mithilfe künstlicher Intelligenz transkribiert werden. Die neue Vorgehensweise soll die Erstellung der Verhandlungsprotokolle unterstützen. An der rechtlichen Bedeutung des authentifizierten Protokolls ändert sich jedoch nichts.

Was ändert sich ab November 2026?

Das Europäische Patentamt hat am 16. Oktober 2026 mitgeteilt, dass die Beschwerdekammern künftig Audioaufzeichnungen und KI-gestützte Transkriptionen zur Vorbereitung der Protokolle mündlicher Verhandlungen einsetzen können.

Die Einführung beginnt mit einem Pilotprogramm für ausgewählte mündliche Verhandlungen, die per Videokonferenz stattfinden. Ob eine Verhandlung aufgezeichnet und die KI zur Transkription eingesetzt wird, entscheidet die jeweilige Beschwerdekammer.

Die Technologie soll die Protokollvorbereitung unterstützen und kann dazu beitragen, die Genauigkeit der internen Arbeitsgrundlage zu verbessern. Sie ersetzt jedoch nicht die Verantwortung der zuständigen Personen für die Erstellung des Protokolls.

Aufzeichnung und Transkript bleiben interne Arbeitsunterlagen

Für die Beteiligten ist besonders wichtig, dass die Aufzeichnungen und die daraus erzeugten Transkripte interne vorbereitende Unterlagen bleiben.

Sie werden weder Bestandteil der Verfahrensakte noch den Parteien oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Nach den Angaben des EPA werden sie spätestens einen Monat nach Zustellung des Protokolls gelöscht.

Damit entsteht durch die neue technische Unterstützung kein allgemeiner Anspruch auf Herausgabe der Audioaufzeichnung oder des KI-Transkripts.

Das authentifizierte Protokoll bleibt maßgeblich

Die KI-Unterstützung verändert nicht die rechtliche Funktion des Protokolls. Dieses soll weiterhin die wesentlichen Inhalte der mündlichen Verhandlung festhalten und nicht jedes gesprochene Wort vollständig wiedergeben.

Nach Regel 124 Abs. 1 EPÜ bleibt die für das Protokoll verantwortliche Person für dessen Erstellung zuständig. Maßgeblich ist weiterhin das authentifizierte Protokoll.

Für Patentinhaber, Einsprechende und ihre Vertreter bedeutet das: Sie sollten ihre Verfahrensstrategie nicht auf die Erwartung stützen, später Zugriff auf eine vollständige Audioaufzeichnung oder ein wortgetreues Transkript zu erhalten.

Eigene Mitschnitte bleiben untersagt

Die Einführung der internen Aufzeichnung erlaubt den Beteiligten nicht, selbst Aufnahmen der mündlichen Verhandlung anzufertigen oder zu übertragen. Nach der Mitteilung des EPA bleiben eigene Mitschnitte durch Personen, die nicht Beschäftigte des EPA sind, untersagt.

Wer für die interne Dokumentation auf eigene Notizen angewiesen ist, sollte daher weiterhin eine geeignete Vorgehensweise innerhalb der geltenden Verfahrensregeln sicherstellen.

Was bedeutet die Neuerung für die Praxis?

Die KI-gestützte Protokollvorbereitung kann die Arbeit der Beschwerdekammern unterstützen. Für die Verfahrensbeteiligten bleiben jedoch die bekannten Grundsätze maßgeblich:

  • Die wesentlichen Erklärungen und Anträge sollten während der Verhandlung sorgfältig dokumentiert werden.
  • Das spätere authentifizierte Protokoll bleibt das maßgebliche offizielle Dokument.
  • Aus der internen Aufzeichnung folgt kein allgemeiner Herausgabeanspruch.
  • Eigene Aufzeichnungen müssen die geltenden Verfahrensregeln beachten.

Die Einführung ist damit vor allem eine interne Modernisierung des Verfahrensablaufs und keine grundlegende Änderung der Rechte der Beteiligten.

Zusammenfassung

Mit der KI-gestützten Protokollvorbereitung setzt das EPA auf eine technische Unterstützung der Beschwerdekammern. Die Maßnahme kann die Genauigkeit der Arbeitsgrundlage verbessern, ändert aber weder die Verantwortung für das Protokoll noch dessen rechtliche Bedeutung.

Für die Praxis bleibt entscheidend: Das authentifizierte Protokoll ist weiterhin der offizielle Nachweis des wesentlichen Verlaufs der mündlichen Verhandlung. Aufzeichnungen und KI-Transkripte bleiben interne Unterlagen und werden nach den mitgeteilten Vorgaben spätestens einen Monat nach Zustellung des Protokolls gelöscht.

Quelle: Europäisches Patentamt, Mitteilung vom 16. Oktober 2026, „Use of audio recordings and AI to prepare minutes in appeal proceedings“. Mitteilung des EPA.

Hinweis: Die Darstellung beruht auf der Mitteilung des EPA. Für die konkrete Anwendung sind die einschlägige Entscheidung des Präsidenten der Beschwerdekammern und die offiziellen Verfahrensregeln maßgeblich.

EPA führt KI-gestützte Protokollvorbereitung bei Beschwerdekammern ein

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