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EPA veröffentlicht neue Qualitätskennzahlen: Was die Zahlen für Patentportfolios bedeuten

Das Europäische Patentamt hat seine Qualitätskennzahlen für das dritte Quartal 2026 aktualisiert. Bei 93,1 Prozent der geprüften Recherchen wurden keine Beanstandungen zu Neuheit, erfinderischer Tätigkeit oder unzulässiger Erweiterung festgestellt. Bei 88,6 Prozent der geprüften Patenterteilungen ergaben sich keine Befunde, die die Rechtsbeständigkeit potenziell beeinträchtigen könnten.

Die Zahlen geben Einblick in die Qualitätskontrolle des EPA. Für Patentinhaber und Unternehmen sind sie ein interessanter institutioneller Indikator – sie ersetzen aber keine Prüfung des einzelnen Patents.

Die wichtigsten Zahlen für das dritte Quartal 2026

Das EPA veröffentlichte die aktualisierten Kennzahlen am 13. Oktober 2026 in seinem Qualitätsdashboard.

Die Werte beziehen sich auf geprüfte Stichproben und die vom EPA definierten Qualitätsindikatoren. Sie sind nicht mit einer statistischen Aussage über die Rechtsbeständigkeit sämtlicher erteilter Patente gleichzusetzen.

Recherchen: 93,1 Prozent ohne entsprechende Beanstandung

Nach den Angaben des EPA wiesen 93,1 Prozent der auditierten Recherchen keine Beanstandungen im Hinblick auf Neuheit, erfinderische Tätigkeit oder unzulässige Erweiterung auf. Der Wert basiert auf einem rollierenden Durchschnitt über 24 Monate.

Die Qualität der Recherche ist für spätere Patentverfahren von erheblicher Bedeutung. Werden relevante Entgegenhaltungen frühzeitig erkannt, können sie bei der Prüfung der Patentfähigkeit berücksichtigt werden. Gleichwohl lässt sich aus einem positiven Rechercheaudit nicht ableiten, dass tatsächlich jeder relevante Stand der Technik gefunden wurde.

Die Kennzahl beschreibt somit die Ergebnisse einer institutionellen Qualitätskontrolle, nicht die Fehlerfreiheit jeder einzelnen Recherche.

Patenterteilungen: 88,6 Prozent ohne potenziell validitätsrelevanten Befund

Bei den geprüften Patenterteilungen lag der Anteil der Fälle ohne Befunde, die die Rechtsbeständigkeit potenziell beeinträchtigen könnten, bei 88,6 Prozent.

Das EPA nennt außerdem einen Rückgang der Feststellungen zu einer fehlerhaften Beurteilung von Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit im Erteilungsverfahren: Der Anteil lag nach den veröffentlichten Angaben bei 6,3 Prozent, verglichen mit 9,5 Prozent im Jahr 2022.

Diese Zahlen können Hinweise darauf geben, wie sich bestimmte Qualitätsindikatoren im Zeitverlauf entwickeln. Bei ihrer Interpretation muss jedoch berücksichtigt werden, dass Stichproben, Prüfmethoden und Bezugszeiträume eine Rolle spielen.

Bedeutung für Patentinhaber und Unternehmen

Für Unternehmen, die größere Patentportfolios verwalten, können die Qualitätskennzahlen ein zusätzlicher Informationsbaustein sein. Sie eignen sich insbesondere als Hintergrundinformation für die Bewertung der institutionellen Prüfqualität.

Für die Prüfung eines konkreten Patents sind dagegen weiterhin die individuellen Umstände entscheidend. Dazu gehören beispielsweise:

  • die Qualität und Vollständigkeit der Recherche zum maßgeblichen Stand der Technik,
  • die konkrete Anspruchsfassung und deren technische Abgrenzung,
  • mögliche Einwände wegen mangelnder Neuheit oder erfinderischer Tätigkeit,
  • Fragen der ausreichenden Offenbarung und unzulässigen Erweiterung sowie
  • spätere Erkenntnisse aus Einspruchs-, Nichtigkeits- oder Verletzungsverfahren.

Ein positiver institutioneller Qualitätsindikator kann eine individuelle Analyse daher ergänzen, aber nicht ersetzen.

Was bedeutet das für Due-Diligence-Prüfungen?

Bei Unternehmenskäufen, Finanzierungsrunden oder der Bewertung von Schutzrechtsportfolios sollten Patentkennzahlen nicht isoliert betrachtet werden.

Das EPA-Dashboard kann den allgemeinen Kontext zur Qualität der Patenterteilung liefern. Für eine belastbare Due Diligence muss jedoch jedes relevante Schutzrecht anhand seiner konkreten technischen und rechtlichen Situation bewertet werden.

Dazu zählen unter anderem die Patentansprüche, der bekannte Stand der Technik, der Verlauf des Erteilungsverfahrens, anhängige Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren und die wirtschaftliche Bedeutung des Schutzrechts.

Die Qualitätsstatistik sollte deshalb als ergänzende Information verstanden werden, nicht als Ersatz für eine patentrechtliche Prüfung.

Qualitätskennzahlen sind ein Indikator, kein Gütesiegel für einzelne Patente

Die aktualisierten Zahlen des EPA zeigen, wie die Behörde ihre Recherche- und Erteilungsqualität anhand definierter Stichprobenindikatoren überwacht. Die veröffentlichten Werte können Unternehmen und Patentverantwortlichen helfen, die institutionelle Prüfqualität besser einzuordnen.

Für die Bewertung eines einzelnen Patents sind sie jedoch nur begrenzt aussagekräftig. Ob ein Schutzrecht rechtsbeständig ist, hängt von seinen konkreten Ansprüchen, dem Stand der Technik und den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen ab.

Quelle: Europäisches Patentamt, „Quality dashboard: quarterly update“, 13. Oktober 2026. Offizielle Mitteilung des EPA.

Hinweis: Die dargestellten Kennzahlen beziehen sich auf die vom EPA definierten Prüfungen und Stichproben. Sie begründen keine Vermutung für die Rechtsbeständigkeit eines bestimmten Patents und ersetzen keine individuelle Schutzrechtsprüfung.

EPA veröffentlicht neue Qualitätskennzahlen: Was die Zahlen für Patentportfolios bedeuten

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