Erfinder sollten ihre Rechte frühzeitig abklären, wenn sie mit anderen Personen zusammen an einer Erfindung arbeiten. Unklare Rechte bilden ein Streitpotenzial.
Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, so greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) .
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
Zusammenarbeit definieren und unklare Rechte ausräumen
Wenn eine Erfindung von mehreren Erfindern stammt oder mehreren Personen die Rechte daran gehören, so sollten die Beteiligten klären, wer überhaupt was mit der Erfindung machen darf. Zu den unklaren Rechten können außerdem die finanziellen Pläne gehören. Darüber hinaus sollten daher die finanziellen Verhältnisse untereinander klar sein. Dazu gehören Regelungen darüber wer beispielsweise welche Zahlungen tätigt.
Schriftlich fixieren
Die Erfinder sollten die Regeln schriftlich in einem Vertrag formulieren und somit juristisch wasserfest fixieren. Das erspart späteren Stress und möglichen Streit.
Wir sind Fachanwälte und gestalten Verträge.
Bruchteilsgemeinschaft
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht möglicherwese Bruchteilsgemeinschaft vor, wenn mehrere Erfinder an einer Erfindung beteiligt sind. Erfinder sollten sich demzufolge informieren inwieweit das Gesetz für sie zutrifft.
Der Gesetzgeber regelt mit dem Gesetz der Gemeinschaft nach Bruchteilen, dass jede Partei die Erfindung vollumfänglich nutzen darf.
Steht ein Recht mehreren gemeinschaftlich zu, so finden, sofern sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt, die Vorschriften der §§ 742 bis 758 Anwendung (Gemeinschaft nach Bruchteilen).
§ 741 Gemeinschaft nach Bruchteilen BGB
Diensterfindung
Der Gesetzgeber hat die Regelungen zu Diensterfindungen im Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) formuliert. Es kommt zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb seiner Arbeit eine Erfindung im Sinne des Patentgesetzes erschaffen hat.
Neben der Diensterfindung gibt es weitere Leitungen, wie technische Verbesserungsvorschläge oder freie Erfindungen. Es ist wichtig diese voneinander abzugrenzen.
Arbeitnehmer, die eine Erfindung machen, sollten die Erfindung dem Arbeitgeber zu melden. Der Arbeitgeber kann die Erfindung anschließend in Anspruch nehmen oder für den Arbeitnehmer freigeben.
Wir kennen uns aus mit Diensterfindungen. Nutzen Sie eine erste Beratung!
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1. Anfängerfehler: Erfindungsbeschreibung fehlt
Egal ob es sich um eine einfache oder komplizierte Erfindung handelt, eine Beschreibung der Erfindung ist essenziell für die Patentierung. Fehlt die Erfindungsbeschreibung, so hat der Erfinder seinen ersten Anfängerfehler gemacht. Wir helfen Ihnen bei der Beschreibung Ihrer Erfindung. Inhalte der Erfindungsbeschreibung Um die Gedanken zu einer Erfindung auf Papier zu bringen, sollte der Erfinder…
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10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten
Prüfungsprozess, Jahresgebühren oder Nachanmeldungen im Ausland – das sind die Folgekosten aus einem Patent. Internationale Nachanmeldungen können die Kosten sogar um ein Vielfaches in die Höhe treiben. Damit nicht die Pleite droht, sollte ein Erfinder daher die Patentierungskosten überblicken. Leider vergessen Erfinder oftmals diese Kosten – denn nicht nur die Einstiegskosten sind zu beachten, sondern…
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11. Anfängerfehler: keine Überwachung
Ein gutes Patet zieht die Aufmerksamkeit von Wettbewerbern auf sich. Erfinder sollten nach der Anmeldung ihrer Erfindung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) den Markt und die Schutzrechte daher unbedingt überwachen. Ein angemeldetes Patent braucht nämlich Pflege. Treten Verletzungen der Schutzrechte auf, ist rasches Handeln erforderlich. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Risiko von Plagiaten Ist…
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12. Anfängerfehler: Patenterfolg verschätzt
Patente ermöglichen Innovation – ein Patenterfolg lässt somit Erneuerung zu. Erst der Patentschutz schafft nämlich einen Anreiz für Unternehmen und Erfinder an neuen Erfindungen zu arbeiten. Sie können durch den Schutz in neue Technologien investieren ohne den Druck der Konkurrenz fürchten zu müssen. Der Patentschutz des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) verhilft Unternehmen somit Gewinn…
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3. Anfängerfehler: unklare Rechte an der Erfindung
Erfinder sollten ihre Rechte frühzeitig abklären, wenn sie mit anderen Personen zusammen an einer Erfindung arbeiten. Unklare Rechte bilden ein Streitpotenzial. Macht ein Arbeitnehmer eine Erfindung, so greift das Gesetz über Arbeitnehmererfindergesetz (ArbnErfG) . Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Zusammenarbeit definieren und unklare Rechte ausräumen Wenn eine Erfindung von mehreren Erfindern stammt oder mehreren Personen…
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4. Anfängerfehler: Erfindungsbewertung versäumt
Die Erfindungsbewertung ist erforderlich, um die Chance auf Patenterteilung sicher zu stellen. Von der Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg über die ausreichende Neuheit bis hin zur Patentierbarkeit gibt es viele Hürden auf dem Weg zum praktischen Patent. Mit einer Erfindungsbewertung können Erfinder diese Hürden besser meistern. Eine Erfindung sollte zunächst auf ihre Erfolgsaussichten auf Patenterteilung geprüft…
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5. Anfängerfehler: miserable Strategie zur wirtschaftlichen Umsetzung
Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb – wenn da der Wurm drin steckt, dann ist auch das Patent für die Katz. Erfinder brauchen daher möglichst früh eine gute Strategie für die wirtschaftliche Umsetzung ihrer Erfindung. Das wirtschaftliche Ziel einer Erfindung ist nämlich sie nach der Patentanmeldung auf den Markt zu bringen und damit Geld zu verdienen.…
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6. Anfängerfehler: missratene Patentierungstaktik
Unüberlegtes patentieren kann zu einem finanziellen Risiko führen. Die Patentierungstaktik spielt daher bei Patenten eine wichtige Rolle. Der langfristige Erfolg hängt von der richtigen Platzierung der Schutzrechte ab. Ein Erfinder sollte sein Patentverfahren von Anfang an durchplanen. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Patentierungstaktik abstimmen Eine Patentierungstaktik muss vor allem auf die geplante wirtschaftliche Umsetzung abgestimmt sein.…
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