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EPG bestätigt Patentverletzung durch Zahnschienensysteme und ordnet unionsweite Maßnahmen an

Das Einheitliche Patentgericht (EPG) hat die Rechtsbeständigkeit eines Patents für kieferorthopädische Zahnschienensysteme bestätigt und eine Verletzung durch bestimmte Produkte von Angelalign festgestellt. Die Entscheidung der Lokalkammer Paris vom 16. Oktober 2026 zeigt, welche weitreichenden Folgen eine erfolgreiche Patentverletzungsklage vor dem EPG haben kann – und warum die sorgfältige Vorbereitung grenzüberschreitender Ansprüche entscheidend ist.

Die Entscheidung im Überblick

Die Lokalkammer Paris entschied am 16. Oktober 2026 in den Verfahren UPC_CFI_684/2025 und UPC_CFI_2279/2025 im Rechtsstreit zwischen Align Technology und Angelalign.

Gegenstand war das Einheitspatent EP 2 237 738 B1, das kieferorthopädische Vorrichtungen zur Zahnkorrektur betrifft. Das Gericht bestätigte die Rechtsbeständigkeit des Patents und stellte fest, dass bestimmte Zahnschienensysteme von Angelalign dessen Schutzrechte verletzen.

Die Entscheidung umfasst Unterlassungsanordnungen sowie weitere Maßnahmen, die auf die Beseitigung bereits in Verkehr gebrachter patentverletzender Produkte gerichtet sind.

Unterlassung, Rückruf und Vernichtung

Neben der Unterlassung ordnete das Gericht Maßnahmen zum Rückruf, zur Entfernung aus Vertriebswegen und zur Vernichtung betroffener Produkte an. Die Anordnungen beziehen sich auf die im Urteil bezeichneten 17 Mitgliedstaaten des EPG.

Bei bereits begonnenen Patientenbehandlungen berücksichtigte das Gericht teilweise besondere Umstände. Damit zeigt die Entscheidung, dass bei der Anordnung von Abhilfemaßnahmen nicht allein die Patentverletzung zählt. Auch die konkreten Auswirkungen der Maßnahmen und die Interessen betroffener Dritter können eine Rolle spielen.

Für Patentinhaber ist das ein wesentlicher Vorteil des EPG-Verfahrens: Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Schutz- und Abhilfemaßnahmen für mehrere teilnehmende Staaten in einem Verfahren erreicht werden.

Ansprüche für Großbritannien scheiterten

Anders beurteilte das Gericht die zusätzlich geltend gemachten Ansprüche mit Bezug zum Vereinigten Königreich. Insoweit fehlte es nach der vorliegenden Zusammenfassung an hinreichendem Vortrag zum anwendbaren Recht und zu den behaupteten Verletzungshandlungen.

Die Entscheidung verdeutlicht damit eine wichtige Grenze grenzüberschreitender Patentverfahren. Die internationale Zuständigkeit eines Gerichts beantwortet nicht automatisch die Frage, ob ein Anspruch nach dem Recht eines weiteren Staates begründet ist.

Wer Ansprüche für Drittstaaten geltend macht, muss deshalb frühzeitig darlegen, welche Rechtsgrundlagen einschlägig sind, welche Handlungen im jeweiligen Staat stattgefunden haben und weshalb daraus die geltend gemachten Rechtsfolgen folgen sollen.

Bedeutung für die Prozessstrategie

Aus der Entscheidung lassen sich mehrere praktische Hinweise ableiten:

  • Ansprüche territorial präzise formulieren: Für jeden beanspruchten Staat sollte klar sein, welche Verletzungshandlungen behauptet werden.
  • Anwendbares Recht prüfen: Bei Ansprüchen außerhalb des EPG-Gebiets darf nicht ohne Weiteres von denselben rechtlichen Voraussetzungen ausgegangen werden.
  • Konzernstrukturen offenlegen: Die Rolle einzelner Konzerngesellschaften sollte konkret dargestellt und durch geeignete Tatsachen belegt werden.
  • Abhilfemaßnahmen differenziert beantragen: Rückruf, Entfernung und Vernichtung sollten so bestimmt formuliert sein, dass sie praktisch umsetzbar sind und besondere Umstände berücksichtigen.
  • Anfechtbarkeit beachten: Die Entscheidung ist nach den mitgeteilten Angaben noch anfechtbar. Ihre weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.

Zusammenfassung

Die Entscheidung Align Technology gegen Angelalign unterstreicht die Bedeutung des EPG als Instrument für die Durchsetzung von Einheitspatenten. Die Bestätigung der Rechtsbeständigkeit und die angeordneten Maßnahmen zeigen, dass Patentinhaber weitreichenden Rechtsschutz erreichen können.

Zugleich macht der Fall deutlich, dass grenzüberschreitende Ansprüche eine sorgfältige territoriale und rechtliche Begründung verlangen. Besonders bei Drittstaatenansprüchen und komplexen Konzernstrukturen muss der Sachvortrag bereits in der Klageschrift präzise vorbereitet werden.

Quelle: Lokalkammer Paris des Einheitlichen Patentgerichts, Entscheidung vom 16. Oktober 2026, UPC_CFI_684/2025 und UPC_CFI_2279/2025. Entscheidungsübersicht und Fundstelle.

Hinweis: Der Beitrag beruht auf einer Zusammenfassung der Entscheidung. Für eine abschließende Bewertung der Reichweite einzelner Anordnungen sind der vollständige Entscheidungstext und gegebenenfalls eine spätere Rechtsmittelentscheidung maßgeblich.

EPG bestätigt Patentverletzung durch Zahnschienensysteme und ordnet unionsweite Maßnahmen an

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