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EPG konkretisiert Anforderungen an Nichtigkeitsangriffe: Präziser Vortrag statt rückschauender Kombination

Wer ein europäisches Patent vor dem Einheitlichen Patentgericht angreift, muss seine Einwände frühzeitig und nachvollziehbar begründen. Die Zentralkammer Mailand hat im Verfahren Biogaran gegen Lundbeck vom 9. Oktober 2026 wichtige Hinweise zur unzulässigen Erweiterung, zur erfinderischen Tätigkeit und zum Umgang mit umfangreichen Dokumentenkombinationen gegeben.

Das Verfahren Biogaran gegen Lundbeck

Die Zentralkammer Mailand befasste sich am 9. Oktober 2026 im Verfahren UPC_CFI_1587/2025 mit dem Patent EP 4 223 296. Die Nichtigkeitsklage von Biogaran führte dazu, dass das Patent in einer eingeschränkten Fassung aufrechterhalten wurde.

Die Entscheidung betrifft zentrale Fragen des europäischen Patentrechts und zugleich die besonderen Anforderungen an den Parteivortrag vor dem EPG. Im Vordergrund steht die Notwendigkeit, Angriffe konkret, vollständig und nachvollziehbar auszuarbeiten.

Unzulässige Erweiterung: Der konkrete Vergleich ist entscheidend

Ein Einwand wegen unzulässiger Erweiterung setzt voraus, dass der Angriff konkret erkennen lässt, worin die behauptete Erweiterung gegenüber der ursprünglichen Offenbarung liegt.

Die angreifende Partei muss daher die beanstandeten Merkmale oder Merkmalskombinationen benennen und nachvollziehbar mit der ursprünglich eingereichten Anmeldung vergleichen. Ein pauschaler Hinweis auf zahlreiche Ausführungsformen oder theoretisch mögliche Kombinationen genügt danach nicht ohne Weiteres.

Das Gericht ist nicht verpflichtet, einen unzureichend begründeten Nichtigkeitsangriff selbst zu vervollständigen. Die Verantwortung für die strukturierte Darlegung der Angriffsgründe liegt bei der Partei, die sich auf die unzulässige Erweiterung beruft.

Für die Praxis bedeutet das: Eine Nichtigkeitsrecherche allein reicht nicht. Ihre Ergebnisse müssen in einen präzisen rechtlichen Angriff übersetzt werden, der die beanstandeten Merkmale und die maßgeblichen Offenbarungsstellen eindeutig zuordnet.

Erfinderische Tätigkeit: Gefahr rückschauender Betrachtung

Auch bei der Prüfung der erfinderischen Tätigkeit ist eine nachvollziehbare Argumentation erforderlich. Im Verfahren wurde unter anderem eine Kombination aus mehr als zehn Dokumenten diskutiert.

Eine solche Vielzahl von Dokumenten kann nach der vorliegenden Zusammenfassung ein Indiz für eine rückschauende Betrachtung sein. Daraus folgt allerdings nicht, dass die Kombination mehrerer Dokumente grundsätzlich unzulässig wäre. Entscheidend bleibt, ob sich die behauptete Lösung ausgehend vom maßgeblichen Stand der Technik für den Fachmann in nachvollziehbarer Weise ergeben hätte.

Ein Angriff sollte daher klar herausarbeiten:

  • welches Dokument als Ausgangspunkt dient,
  • welches technische Problem sich daraus ergibt,
  • welche Unterschiede zwischen Ausgangsdokument und Patentanspruch bestehen,
  • warum der Fachmann die weiteren Lehren herangezogen hätte und
  • weshalb die Kombination zur beanspruchten Lösung führen würde.

Eine bloße Aufzählung von Entgegenhaltungen ersetzt diese Argumentation nicht.

EPA-Entscheidungen: Keine Rechtskraft, aber mögliche Überzeugungskraft

Die Entscheidung stellt außerdem klar, dass Entscheidungen der Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts vor dem EPG keine Rechtskraft entfalten. Sie können jedoch persuasive Bedeutung besitzen und damit bei der rechtlichen Beurteilung berücksichtigt werden.

Für die Prozessstrategie ist daher wichtig, frühere EPA-Entscheidungen nicht einfach als bindend zu behandeln. Wer sich auf sie stützt, sollte vielmehr erläutern, welche rechtlichen oder technischen Erwägungen übertragbar sind und weshalb sie für den konkreten Streitfall überzeugen.

Was Patentinhaber und Angreifer daraus lernen sollten

Die Entscheidung unterstreicht den frontgeladenen Charakter des EPG-Verfahrens: Parteien müssen ihre Positionen frühzeitig und vollständig entwickeln. Unklare oder erst spät konkretisierte Angriffe können prozessual problematisch werden.

Für Nichtigkeitskläger empfiehlt sich eine systematische Vorbereitung mit präziser Merkmalszuordnung, klarer Dokumentenanalyse und nachvollziehbarer Begründung jedes einzelnen Angriffs. Patentinhaber sollten umgekehrt darauf achten, dass Einwände gegen die Rechtsbeständigkeit nicht nur behauptet, sondern anhand der konkreten Offenbarung und der technischen Zusammenhänge überprüft werden.

Zusammenfassung

Die Entscheidung Biogaran gegen Lundbeck zeigt, dass erfolgreiche Nichtigkeitsangriffe vor dem EPG eine strukturierte technische und rechtliche Argumentation verlangen. Insbesondere bei der unzulässigen Erweiterung ist ein konkreter Vergleich mit der ursprünglichen Offenbarung erforderlich. Bei der erfinderischen Tätigkeit muss die Herleitung der beanspruchten Lösung nachvollziehbar bleiben.

Für die Praxis gilt deshalb: Angriffe sollten nicht nur früh vorbereitet, sondern auch so ausgearbeitet werden, dass das Gericht die behaupteten Mängel ohne eigene Ergänzung des Parteivortrags prüfen kann.

Quelle: Zentralkammer Mailand des Einheitlichen Patentgerichts, Entscheidung vom 9. Oktober 2026, UPC_CFI_1587/2025. Entscheidungsübersicht.

Hinweis: Der Beitrag fasst die mitgeteilten Kernaussagen zusammen. Für eine detaillierte Beurteilung einzelner Nichtigkeitsgründe ist der vollständige Entscheidungstext heranzuziehen.

EPG konkretisiert Anforderungen an Nichtigkeitsangriffe: Präziser Vortrag statt rückschauender Kombination

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