Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Komplexität des Patentwesens

Die Komplexität des Patentwesens stellt Erfinder vor Herausforderungen. Patente schützen zwar eine Erfindung, die Komplexität des Patentsystems kann jedoch ein Innovationshemmnis darstellen.

Leider kann das zeitlich befristete Patent den Fortschritt hemmen.

Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard

Wie funktionieren Patente?

Patente sind in die gewerblichen Schutzrechte einzuordnen. Zweck des Patentes ist das geistige Eigentum des Erfinders zu schützen und es soll ihm gleichzeitig ermöglichen, Gewinn daraus zu schöpfen.

Eine Erfindung sollte jedoch einige Bedingungen erfüllen, bevor sie zum Patent werden kann.

Technische Erfindungen die

  1. neu sind,
  2. eine erfinderische Tätigkeit aufweisen und
  3. gewerblich anwendbar sind

kann der Erfinder durch ein Patent schützen.

Patente bieten einen Anreiz für Innovationen, da sie ihren Besitzern ein Verbotsrecht gegenüber Dritten einräumen.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

Strukturierte Patentanmeldung

Mit einer strukturierten Patentanmeldung, die in 5 Schritten aufgebaut ist, haben Erfinder gute Chancen Ihre Schöpfung patentieren zu können.

  1. Erfindungsbeschreibung, -meldung und -geheimhaltung
  2. Erfindungsbewertung auf Patentierbarkeit sowie wirtschaftlicher Erfolgsaussichten
  3. Ausarbeitung einer Strategie zur Patentierung und Umsetzung
  4. Anmeldung zum Patent sowie die wirtschaftlichen Umsetzung
  5. Management und Überwachung sowie Durchsetzung des Schutzrechts

20 Jahre ist die maximale Laufzeit eines Patents.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
  • Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters

    Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters

    Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Schneller und preiswerter Erfindungsschutz Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann…

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  • Know-how in Technik und Naturwissenschaft

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    Der Beruf der Patentanwälte erfordert naturwissenschaftliches und technisches Know-how in Verbindung mit juristischen Fachkenntnissen. Patentanwälte sind nämlich generell studierte Naturwissenschaftler oder Ingenieure. Patentanwalt Dipl.-Phys. Andree Eckhard Naturwissenschaft und Technik treiben unseren technischen und gesellschaftlichen Fortschritt an. Sowohl fundierter Kenntnisse auf dem Gebiet der Technik und Naturwissenschaften als auch juristischer Kenntnisse sind erforderlich für den optimalen…

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  • Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

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    Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir einen erheblichen Mandats- und Bearbeitungsüberschuss haben: horak. RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE PATENTANWÄLTE Sie haben Fragen? Rufen Sie uns einfach an. ( Telefon 0511.35…

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  • Das waschechte Patent

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    Machen Sie einen Termin mit uns, wir helfen Ihnen gerne. Eine technische Erfindung ist nur dann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) patentierbar, wenn sie drei Eigenschaften erfüllt, sonst erhält sie kein Patent. Kriterien der Patentfähigkeit Brandneu, erfinderisch und gewerbetauglich – und schon haben wir ein waschechtes Patent. Was genau mit diesen Eigenschaften gemeint ist,…

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