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10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten
Prüfungsprozess, Jahresgebühren oder Nachanmeldungen im Ausland – das sind die Folgekosten aus einem Patent. Internationale Nachanmeldungen können die Kosten sogar um ein Vielfaches in die Höhe treiben. Damit nicht die Pleite droht, sollte ein Erfinder daher die Patentierungskosten überblicken. Leider vergessen Erfinder oftmals diese Kosten – denn nicht nur die Einstiegskosten sind zu beachten, sondern…
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9. Anfängerfehler: Fähigkeiten falsch eingesetzt
Wer beim Patentieren alles selber machen möchte, übernimmt sich möglicherweise und wer alle Aufgaben abgibt kann die Kontrolle verlieren. Der Erfinder sollte seine Fähigkeiten richtig einsetzen, er kann Teilbereiche seiner Aufgaben delegieren und regelmäßig überprüfen. Von der Erfindungsbewertung bis zur Umsetzung durch Patentierung, Entwicklung, Marketing und Verkauf können sich Erfinder Hilfe holen. Dazu sollten Sie…
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7. Anfängerfehler: DIY Patentanmeldung
Mit einer do it yourself (DIY) Patentanmeldung schöpfen Erfinder ihren Patentschutz möglicherweise nicht voll aus und verspielen wertvolles Potenzial. Schon Details wie formale Fehler bei einer Patentanmeldung können nämlich die Realisierung des Schutzumfangs gefährden. Um ein Patent ordentlich anmelden zu können sind daher patentrechtliche Fachkenntnisse erforderlich. Zum einen sind fortwährende rechtliche Änderungen zu berücksichtigen. Zum anderen ist für…
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5. Anfängerfehler: miserable Strategie zur wirtschaftlichen Umsetzung
Entwicklung, Produktion, Marketing und Vertrieb – wenn da der Wurm drin steckt, dann ist auch das Patent für die Katz. Erfinder brauchen daher möglichst früh eine gute Strategie für die wirtschaftliche Umsetzung ihrer Erfindung. Das wirtschaftliche Ziel einer Erfindung ist nämlich sie nach der Patentanmeldung auf den Markt zu bringen und damit Geld zu verdienen.…
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4. Anfängerfehler: Erfindungsbewertung versäumt
Die Erfindungsbewertung ist erforderlich, um die Chance auf Patenterteilung sicher zu stellen. Von der Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg über die ausreichende Neuheit bis hin zur Patentierbarkeit gibt es viele Hürden auf dem Weg zum praktischen Patent. Mit einer Erfindungsbewertung können Erfinder diese Hürden besser meistern. Eine Erfindung sollte zunächst auf ihre Erfolgsaussichten auf Patenterteilung geprüft…
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Patentfamilien kennenlernen
Als Patentfamilie bezeichnet man eine Gruppe von bestimmten Patentanmeldungen. Diese Patentfamilien verbinden dieselben oder ähnlichen technischen Inhalte. Verbindendes Element sind dabei die Prioritätsansprüche. Patente aus einer Familie beanspruchen einen gemeinsamen Zeitrang oder haben diesen durch das Gesetz oder anderer Regularien. Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M. Das Europäische Patentamt (EPA) erzeugt Patentfamilien automatisch anhand der Prioritätsansprüche…
Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)
Schneller und preiswerter Erfindungsschutz
Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.

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Das schnelle Schutzrecht
Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren die formellen und teilweise auch die sachlichen Schutzvoraussetzungen. So stellt die Gebrauchsmusterstelle zum Beispiel fest, ob es sich um eine technische Erfindung handelt.
Die materiellen Schutzvoraussetzungen
- Neuheit,
- erfinderische Leistung und
- gewerbliche Anwendbarkeit
werden nicht geprüft.
Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass auch diese Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei Ihrer Anmeldung tatsächlich vorliegen. Sonst können Sie nach der Eintragung keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen.
Erfindung ist bis zu zehn Jahre geschützt
Das Gebrauchsmuster ist maximal zehn Jahre lang geschützt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Patent; ein Patent kann bis zu zwanzig Jahre aufrecht erhalten werden.
Der Gebrauchsmusterschutz gilt zunächst für drei Jahre. Jeweils nach drei, sechs und acht Jahren können Sie den Schutz verlängern. Hierzu ist jeweils eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen.
Gebrauchsmusterschutz gilt für die Bundesrepublik Deutschland
Das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Gebrauchsmuster gilt für die Bundesrepublik Deutschland.
Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung.
Eine Internationale Gebrauchsmusteranmeldung ist ebenfalls nicht möglich. Zudem gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. So kennt die Schweiz zum Beispiel kein Gebrauchsmuster.
Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.

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Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters
Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Schneller und preiswerter Erfindungsschutz Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann…
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10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten
Prüfungsprozess, Jahresgebühren oder Nachanmeldungen im Ausland – das sind die Folgekosten aus einem Patent. Internationale Nachanmeldungen können die Kosten sogar um ein Vielfaches in die Höhe treiben. Damit nicht die Pleite droht, sollte ein Erfinder daher die Patentierungskosten überblicken. Leider vergessen Erfinder oftmals diese Kosten – denn nicht nur die Einstiegskosten sind zu beachten, sondern…
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Verwertungsrecht des Patents
Mit einem Patent gewinnt der Patentinhaber das ausschließliche Verwertungsrecht, was zugleich ein Verbietungsrecht impliziert. Formen der Patentverwertung Die Patentverwertung unterscheidet zwischen zwei Formen: Lizenzierung Der Eigentümer verkauft durch Vergabe einer Lizenz seine Patentrechte über einen gewissen Zeitraum. Der Käufer besitzt somit in dieser Zeit die in der Lizenzvergabe abgesprochenen Rechte am Patent. Der Erfinder bleibt…
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Entdecken und erfinden unterscheiden
Um ein Röntgengerät zu erfinden, musste Wilhelm Conrad Röntgen zuvor die Röntgenstrahlen entdecken. Somit schaffte er die technische Voraussetzung für das Durchleuchten von Körperteilen. Der Unterschied zwischen entdecken und erfinden ist für das Patentrecht grundlegend. Zwischen einer Erfindung und Entdeckung gibt es jedoch sehr oft Verwechslungen. Für das Patentwesen ist die Unterscheidung allerdings so wichtig,…
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Die Patentrecherche als Ausgangspunkt einer Patentanmeldung
Voraussetzung für eine erfolgreiche Patentanmeldung ist stets die gründliche Recherche. Nur wer den Stand der Technik kennt und einen Überblick über bereits bestehende Schutzrechte besitzt, kann ermessen, ob eine Erfindung auch wirklich patentfähig ist. Recherche zum Stand der Technik Neuheit ist eine Grundvoraussetzung für die Patentfähigkeit einer Erfindung. Außerdem muss sie auf einer erfinderischen Tätigkeit…
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Patentschutz durch Patentanmeldung
Schutz für Ihre technischen Erfindungen Vom Alltagsgegenstand bis zum ausgefeilten Hightech-Produkt: Wirtschaftlich erfolgreiche Ideen werden häufig kopiert oder nachgemacht. Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung schützen. Patente belohnen ihren Inhaber oder ihre Inhaberin durch ein befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol. Sie erfüllen gleichzeitig eine wichtige Informationsfunktion: Die…