Rechtsanwälte/Patentanwälte: Patentschutz, Patentrecht, Patentverletzung

Kanzlei für Patente, Patentrecht, Patentanmeldung, Patentschutz, Patentverletzung, Gebrauchsmuster, europäische Patente (EP), internationale Patente (PCT), Patentrecherche, Stand-der-Technik-Recherche, Patentüberwachung, Einspruch gegen eine Patenterteilung, Nichtigkeitsverfahren, Erfindung schützen

Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters

  • Inhalt einer Patentanmeldung

    Inhalt einer Patentanmeldung

    Von der Anmeldeschrift über den Prüfungsantrag bis zur Erteilung des Patents – diese Schritte gehören zur Patentanmeldung. Anmeldeschrift Erfinder müssen beim Patentamt eine Anmeldeschrift einreichen, um ein Patent anzumelden. Die Anmeldeschrift sollte ein Experte anfertigen. Ein Patentanwalt ist als Fachmann qualifiziert und kann eine Anmeldeschrift ausarbeiten. Der Patentanwalt sollte sich mit dem Erfinder inhaltlich abstimmen.…

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  • Patentierbarkeit prüfen

    Patentierbarkeit prüfen

    Die Bewertung der Erfindung entscheidet darüber, ob die Erfindung für die Anmeldung beim Patent und Markenamt geeignet ist. Sie macht die Patentierbarkeit sichtbar. Auf dem Weg zum Patent ist die Bewertung der Erfindung darum ein wichtiger Schritt. Wenig Erfahrung im wirtschaftlichen sowie juristischen Bereich und die erste Euphorie können zu Fehleinschätzungen der Erfindung führen. Nutzen…

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  • 10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten

    10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten

    Prüfungsprozess, Jahresgebühren oder Nachanmeldungen im Ausland – das sind die Folgekosten aus einem Patent. Internationale Nachanmeldungen können die Kosten sogar um ein Vielfaches in die Höhe treiben. Damit nicht die Pleite droht, sollte ein Erfinder daher die Patentierungskosten überblicken. Leider vergessen Erfinder oftmals diese Kosten – denn nicht nur die Einstiegskosten sind zu beachten, sondern…

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Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz.

Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA)

Schneller und preiswerter Erfindungsschutz

Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann man auch chemische Stoffe, Nahrungs- und Arzneimittel. Ausgenommen sind Verfahren, zum Beispiel Herstellungs- und Arbeitsverfahren oder Messvorgänge. Während eine Patentanmeldung oft einige Jahre dauert, kann das Gebrauchsmuster bereits wenige Wochen nach der Anmeldung eingetragen werden. So kann man mit einer Gebrauchsmusteranmeldung schnell ein vollwertiges, durchsetzbares Schutzrecht bekommen.

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Das schnelle Schutzrecht

Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren die formellen und teilweise auch die sachlichen Schutzvoraussetzungen. So stellt die Gebrauchsmusterstelle zum Beispiel fest, ob es sich um eine technische Erfindung handelt.
Die materiellen Schutzvoraussetzungen

  • Neuheit,
  • erfinderische Leistung und
  • gewerbliche Anwendbarkeit

werden nicht geprüft.

Vergewissern Sie sich deshalb durch sorgfältige Recherchen, dass auch diese Voraussetzungen für ein wirksames Schutzrecht bei Ihrer Anmeldung tatsächlich vorliegen. Sonst können Sie nach der Eintragung keine Rechte aus Ihrem Gebrauchsmuster geltend machen.

Erfindung ist bis zu zehn Jahre geschützt

Das Gebrauchsmuster ist maximal zehn Jahre lang geschützt. Hier besteht ein wesentlicher Unterschied zum Patent; ein Patent kann bis zu zwanzig Jahre aufrecht erhalten werden.

Der Gebrauchsmusterschutz gilt zunächst für drei Jahre. Jeweils nach drei, sechs und acht Jahren können Sie den Schutz verlängern. Hierzu ist jeweils eine Aufrechterhaltungsgebühr zu zahlen.

Gebrauchsmusterschutz gilt für die Bundesrepublik Deutschland

Das beim Deutschen Patent- und Markenamt eingetragene Gebrauchsmuster gilt für die Bundesrepublik Deutschland.

Im Unterschied zum Patent gibt es keine europäische Gebrauchsmusteranmeldung.

Eine Internationale Gebrauchsmusteranmeldung ist ebenfalls nicht möglich. Zudem gibt es nicht in allen Ländern die Möglichkeit des Gebrauchsmusterschutzes. So kennt die Schweiz zum Beispiel kein Gebrauchsmuster.

Rechtsanwalt Dipl.-Ing. Michael Horak, LL.M.
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  • Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters

    Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters

    Das Gebrauchsmuster ist ein ungeprüftes Schutzrecht. Im Eintragungsverfahren werden Neuheit, erfinderischer Schritt und gewerbliche Anwendbarkeit nicht geprüft. Dadurch ist der Gebrauchsmusterschutz einfacher, schneller und kostengünstiger zu erlangen als ein Patentschutz. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) Schneller und preiswerter Erfindungsschutz Technische Erfindungen können Sie schnell und preiswert als Gebrauchsmuster schützen lassen. Als Gebrauchsmuster anmelden kann…

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  • 10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten

    10. Anfängerfehler: kein Überblick über Patentierungskosten

    Prüfungsprozess, Jahresgebühren oder Nachanmeldungen im Ausland – das sind die Folgekosten aus einem Patent. Internationale Nachanmeldungen können die Kosten sogar um ein Vielfaches in die Höhe treiben. Damit nicht die Pleite droht, sollte ein Erfinder daher die Patentierungskosten überblicken. Leider vergessen Erfinder oftmals diese Kosten – denn nicht nur die Einstiegskosten sind zu beachten, sondern…

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  • Verwertungsrecht des Patents

    Verwertungsrecht des Patents

    Mit einem Patent gewinnt der Patentinhaber das ausschließliche Verwertungsrecht, was zugleich ein Verbietungsrecht impliziert. Formen der Patentverwertung Die Patentverwertung unterscheidet zwischen zwei Formen: Lizenzierung Der Eigentümer verkauft durch Vergabe einer Lizenz seine Patentrechte über einen gewissen Zeitraum. Der Käufer besitzt somit in dieser Zeit die in der Lizenzvergabe abgesprochenen Rechte am Patent. Der Erfinder bleibt…

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  • Entdecken und erfinden unterscheiden

    Entdecken und erfinden unterscheiden

    Um ein Röntgengerät zu erfinden, musste Wilhelm Conrad Röntgen zuvor die Röntgenstrahlen entdecken. Somit schaffte er die technische Voraussetzung für das Durchleuchten von Körperteilen. Der Unterschied zwischen entdecken und erfinden ist für das Patentrecht grundlegend. Zwischen einer Erfindung und Entdeckung gibt es jedoch sehr oft Verwechslungen. Für das Patentwesen ist die Unterscheidung allerdings so wichtig,…

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Sinn der Anmeldung des Gebrauchsmusters

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